Adressänderung

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    Angaben zum neuen Wohnobjekt

    Gemäß §11 Versicherungsbedingungen: Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen in dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

    Wie groß ist die Wohnfläche der neuen Wohnung / des neuen Hauses (m2):

    Sie wohnen in einem:

    Bauweise der Wände:

    massiv (Mauerwerk, Beton), nicht massiv (z.B. Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art)

    Bauweise des Daches:

    hart (z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall), weich (z.B. Holz, Ried, Schilf, Stroh)

    Ist die zu versichernde Wohnung / das Haus ständig bewohnt:

    Eine Gefahrenerhöhung entsteht nicht, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bis zu 60 Tage (classic), 90 Tage (premium) oder 120 Tage (optimum) unbewohnt bleibt.

    Soll die Versicherungssumme an die neue Wohnfläche mit Einschluss des Unterversicherungsverzichts angepasst werden?

    Ist der unterversicherungsverzicht gegeben, so wird im Schadenfall kein Abzug bei der Entschädigungsleistung vorgenommen.

    Falls nein, bitte gewünschte Versicherungssumme angeben:

    Außentüren/Wohnungsabschlusstüren:

    Zylinderschloss mit mindestens fünf Stiftzuhaltungen, bündig mit Sicherheitsbeschlag oder Sicherheitsrosette von innen verschraubt oder Zuhaltungsschloss mit mindestens sechs Zuhaltungen. Näheres erfahren Sie in nebenstehender PDF „Sicherungsrichtlinien für Haushalte“.

    Kellerfenster/-schächte bei Einfamilienhäusern:

    Abschließbare Stahlgitterfenster, verankerte Kellerroste, Gitter oder Innenblende mit Sperre.

    Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft?:


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    Erstinformation

    zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

    degenia Versicherungsdienst AG

    Brückes 63 - 63a
    55545 Bad Kreuznach

    Fon: (0671) 8400 30
    Fax: (0671) 8400 329
    E-Mail: info@degenia.de
    Internet: www.degenia.de

    Vorstand:

    Halime Koppius
    E-Mail: vorstand@degenia.de

    Prokurist:

    Ortwin Spies
    E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

    Aufsichtsrat

    Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
    Dietmar Schwarz

    Tätigkeitsart

    Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
    IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
    Schlossstraße 2
    56068 Koblenz

    Beratung

    Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

    Art und Quelle der Vergütung

    Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

    Gemeinsame Registerstelle

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29, 10178 Berlin
    Telefon: 0180 6 00 58 50
    (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
    Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
    Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

    Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

    Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
    Glockengießerwall 2
    20095 Hamburg

    Beschwerde

    Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.