Neue Versicherungssummen, Gnadenbrottarif inkl. Versehensklausel, finanzieller Schutz bei Pferderipperattacken

Für Pferdebesitzer (und auch Besitzer von Pony, Esel und Gnadenbrottieren) ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber alle Experten raten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn egal welchen Schaden Ihr Pferd verursacht: Sie als Halter müssen dafür geradestehen – auch ohne eigenes Verschulden.

 

SO SCHÖN UND GROSS PFERDE SIND – SO VIEL SCHADEN KÖNNEN SIE AUCH ANRICHTEN

Allein schon Größe, Gewicht und die Tatsache, dass Pferde Fluchttiere sind, sprechen dafür: Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen Pferde davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen.

 

Selbst Pferde, die als besonders friedlich und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen unberechenbares Verhalten. Es kann sich z. B. vor einem Auto erschrecken und beim Scheuen andere Menschen oder Pferde verletzen. Oder unbeabsichtigt einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigen. Oder Sie reiten beispielsweise mit Ihrem Pferd aus. Unerwartet macht es einen Seitwärtsschritt – ein Fahrradfahrer erschreckt sich vor dem Pferd und fällt hin. Wenn sich dieser Fahrradfahrer dann auch noch einer komplizierten Operation an seinem gebrochenen Handgelenk unterziehen muss, kann man sich schnell die Dimensionen der Kosten vorstellen.

 

Umso erstaunlicher ist es, dass es immer noch keine Versicherungspflicht für Pferde gibt.

 

 

BRUTALE FÄLLE VON PFERDEMISSBRAUCH UND TÖTUNGEN

Ein ganz besonders dunkles Kapitel für Pferdehalter haben sogenannte Pferderipper aufgeschlagen. Regelmäßig erreichen uns Meldungen zu deutschlandweiten Fällen dieser Pferdeschlitzer: Unbekannte Täter steigen zumeist nachts auf Weiden oder brechen in Ställe ein, mit dem perfiden Ziel, Pferde teils schwer zu verletzen und in besonders grausamen Fällen sogar zu töten.

 

WÖLFE GREIFEN VERMEHRT AUCH PFERDE UND PONYS AUF DER WEIDE AN

Besonders in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kommt es bisweilen zu Attacken von Wolfsrudeln, hauptsächlich auf Ponys, Minipferde und Esel. Und männliche sowie weibliche Einzelgänger-Wölfe zieht es immer weiter Richtung Westen.

 

Sollte ein gesundes ausgewachsenes Pferd auf einer Weide angegriffen werden, kann es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich gegen Wölfe wehren. Ponys oder Minipferde werden dem Rudel aber mit Sicherheit zum Opfer fallen.

 

Auch in diesen Fällen zahlen wir bis zu 10.000 EUR für Nottötung und Tierarztkosten (optimum).

 

RIPPERATTACKEN UND WOLFSRISSE:

Auch wenn es kein klassischer Bestandteil einer Haftpflichtversicherung darstellt, so besteht bei der degenia Pferdehalterhaftpflicht bei Pferderipperattacken Versicherungsschutz bis zu 10.000 EUR (optimum-Tarif).


 

HIGHLIGHTS DER NEUEN PFERDEHALTERHAFTPFLICHT

  • Pferderipper (optimum):  Versicherungsschutz bei Schädigung des versicherten Pferdes durch einen Pferderipper bis 10 TS Euro
  • Wolfsriss (optimum): Versicherungsschutz  bei Verletzung des versicherten Pferdes durch einen Wolfsriss bis 10 TS Euro
  • Neue Versicherungssummen:
    classic: 10 Mio. EUR; premium: 20 Mio. EUR; optimum: 40 Mio. EUR
  • Gnadenbrottarif inkl. Versehensklausen: Sollte das Pferd versehentlich/unwissentlich geritten werden, besteht Versicherungsschutz.
  • Bergungskosten: premium: 10 TS EUR / optimum 20 TS
  • Reiten / Führen fremder Pferde (premium und optimum)
  • Schäden durch Fohlen: Im premium- und optimum-Tarif sogar bis 18 Monate
  • Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletztung (premium und optimum)
  • Mietsachschäden an Reitutensilien
  • Mietsachschäden an Immobilien, wie z.B. Stallungen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien
  • Verfügungsstellung der Tiere zu Vereinszwecken oder Veranstalltungen (premium und optimum)

 

›› Mehr Highlights entdecken


VERSICHERUNGSSCHUTZ AUF HOHEM NIVEAU

BEST-LEISTUNGS-GARANTIE
Das Versicherungspaket kommt auch für einen Schaden auf, der nicht über die eigenen Bedingungen versichert ist, ein anderer Versicherer in Deutschland diesen Schaden allerdings bedingungsgemäß mitversichert hat (optimum).

 

VORVERSICHERUNGS-GARANTIE
Hatten Sie als Versicherungsnehmer im Vorvertrag bessere Leistungen als im neuen Vertrag, werden etwaige Schäden nach den besseren Bedingungen des Vorvertrags reguliert (premium + optimum)


GELD SPAREN MIT GRÜNEM LEBENSSTIL

Die degenia Pferdehaftpflicht-Versicherung T22 ist in zwei Versionen verfügbar.

 

Bei der Online-Variante läuft alles digital bzw. per E-Mail: Police, Beitragsrechnungen, Nachträge etc. Das macht den gesamten Prozess äußerst schnell und schlank. Zusätzlich zahlt sich diese nachhaltige Handlungsweise für den Versicherungsnehmer monetär aus. Denn bei der Online-Version erhält dieser einen Beitragsnachlass von 2%.

 

Auf Wunsch gibt es das Konzept auch in Papierform – ohne Nachlass.

Die Policierung erfolgt traditionell innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang.


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.