Privathaftpflicht

Fügen Sie anderen einen Schaden zu – versehentlich oder aus Unachtsamkeit – haften Sie vor dem Gesetz für die Folgen mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe und ohne zeitliche Begrenzung. Lebenslang.   Im § 823 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, … Privathaftpflicht weiterlesen