Fügen Sie anderen einen Schaden zu – versehentlich oder aus Unachtsamkeit – haften Sie vor dem Gesetz für die Folgen mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe und ohne zeitliche Begrenzung. Lebenslang. Im § 823 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, … Privathaftpflicht weiterlesen
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