Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem.

Drohnen und Kopter erfreuen sich aktuell immer größerer Beliebtheit. Vor allem für schöne Urlaubserinnerungen, private Fotoshootings oder Hobby, bieten diese Flugobjekte Ausblicke von Orten, die sonst nur von einem Flugzeug oder Helikopter erreichbar wären. Gerade hier ist auch Beratung erforderlich, wenn es um mögliche Folgen der Nutzung solcher fliegenden Roboter geht. Sobald der Kopter vom Boden in den Luftraum eindringt, sind Nutzer und Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

 

Ein Spezial-Konzept aus Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie sowie den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre privat genutzten Kopter.

 

Versicherungsschutz genießen Sie bereits ab 55,00 € (zzgl. 19% Versicherungssteuer) im Jahr bei einer Versicherungssumme von 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € für Personenschäden je geschädigter Person).

Aufgrund des hohen Schadenpotenzials dieser Zielgruppe, haben wir uns bewusst mit unserem Risikoträger Condor für eine Versicherungssumme mit 20 Mio Euro entschieden.

 

Weiteres Goodies

 

Zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Sie im Bedarfsfall eine Differenzdeckung  für max. 15 Monate abschließen.
Mit einer Einmalprämie in Höhe von 30€ netto (zzgl. 19% VSt) kann Ihr Mandant alle Vorteile des neuen Vertrages (z. B. Kopternutzung, VSU 20 Mio) sofort nutzen.

 

Zusätzlich erhalten Sie mit dem Abschluss und der Policierung des Vertrages einen separaten Versicherungsnachweis über das Bestehen einer Halterhaftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG, § 106 LuftVZO i.V.m. § 102 LuftVZO. Dieser Nachweis wird sowohl in deutscher als auch englischer Fassung übermittelt, in dem alle versicherungsrelevanten Angaben inkl. den Versicherungssummen in EUR und SZR ausgewiesen werden.

 

Kopter-Profi-Klausel

 

1. Versicherungsschutz besteht für alle Drohnen/Kopter, unbemannte Ballone und sonstige privat genutzte unbemannte Flugmodelle,

  • die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
  • deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
  • deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
  • deren Startgewicht 5 kg nicht übersteigt
  • mit und ohne Motor oder Treibsätze
  • unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen
  • auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
  • bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden

 

2. Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Luftfahrzeugs (Drohne/Kopter) sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung der Flugmodelle, Ballone und Drachen beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die zugehörigen Fernsteuerungsanlagen zu bedienen.

 

3. Kein Versicherungsschutz besteht

  • für die gleichzeitige Nutzung von mehr als drei Flugmodellen (nach §12 g) BBR)
  • für Einsätze, die eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erfordern
  • für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
  • für den Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers

 

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Flugmodell ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.

Als nicht außerhalb der Sichtweichte des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Flugmodells mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb unterhalb von 30 Metern erfolgt und

 

a) das Startgewicht des Flugmodells nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
b) der Steuerer von einer anderen Person, die das Flugmodell ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.

 

  • bei automatisch-autonomem Betrieb
    Versicherungsschutz besteht jedoch sofern der Steuerer jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann.

 

  • wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung

 

4. Gesetzliche und behördliche Auflagen, Verordnungen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere muss beim Betrieb ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, öffentlichen Straßen, Plätzen, Schienenwegen, Menschenansammlungen und Wohngrundstücken (wenn das Startgewicht des Flugmodells mehr als 0,25 kg beträgt oder das Flugmodell oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.) eingehalten werden.


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.