Die problematische Chemie zwischen Öl und Wasser

1 Tropfen Öl verseucht 1.000l Grundwasser. Pro Schaden belaufen sich die Kosten  auf durchschnittlich 4.500 Euro. Ein ausgelaufener Öltank von nur 3.000 Litern kann demnach mehr als 1.074.000.000l Grundwasser verseuchen. Die Reinigungs- und Rettungskosten sind erheblich.

 

Die degenia-Gewässerschadenhaftpflicht bietet Ihnen eine wasserdichte Absicherung und ist ab  2,82 Euro* im Monat erhältlich. Versichert sind Sie als Inhaber eines Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks gegen Schadenersatzansprüche aus Schäden an Gewässern (Grundwasser, fließende oder stehende Gewässer, Brunnen) und aus Rettungskosten (Maßnahmen, die erforderlich werden, um einen drohenden Gewässerschaden abzuwenden, z. B. Ausheben, Abfahren, Ausbrennen von Erdreich).

Wichtig zu wissen:

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
§ 90 Sanierung von Gewässerschäden

 

(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers, das ökologische Potenzial oder den chemischen Zustand eines künstlichen oder erheblich veränderten oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers oder
den chemischen oder mengenmäßigen Zustand des Grundwassers; ausgenommen sind nachteilige Auswirkungen, für die § 31 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 44 oder § 47 Absatz 3 Satz 1, gilt.

 

(2) Hat eine verantwortliche Person nach dem Umweltschadensgesetz eine Schädigung eines Gewässers verursacht, so trifft sie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang II Nummer 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die durch die Richtlinie 2006/21/EG (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15) geändert worden ist.

 

(3) Weitergehende Vorschriften über Schädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen von Gewässern und deren Sanierung bleiben unberührt. Für Gewässerschäden besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung.

 

*(Wenn unterjährige Zahlungsweise gewünscht ist, muss die Prämie mindestens 15,00 € incl. 19% Versicherungssteuer betragen.)


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
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Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.