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06/02/2018 12:00 am

Mit VHV Forderungsausfall Boniplus das Risiko aus offenen Rechnungen umfassend absichern.

Jedes Unternehmen sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Kunden kennen. Denn lange Zahlungsfristen und Fristüberschreitungen sind in den meisten Branchen keine Seltenheit. Sie gewähren Ihrem Auftraggeber damit nicht nur Kredit, sondern erhöhen mit längeren Zahlungszielen auch Ihr Ausfallrisiko deutlich.

 

Damit haben Firmen mit einem Jahresumsatz bis 30 Mio. Euro einen weitreichenden Schutz, der bei Bedarf individuell erweitert werden kann, zum Beispiel um bestrittene Forderungen oder den Rückerstattungsanspruch für geleistete Vorauszahlungen.

 

Für Unternehmen der Bauwirtschaft sind diese Leistungen sogar automatisch inklusive – auf Wunsch können hier sogar Forderungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern mitversichert werden.

 

Weitere Zusatzbausteine, wie die Absicherung gegen Insolvenzanfechtung, runden das Angebot für alle Branchen ab. Kern der VHV-Forderungsausfallversicherung ist eine umfassende kostenfreie Bonitätsprüfung der Auftraggeber Ihrer Mandanten. Hier kommt zum einen eines der modernsten Bonitätsanalysesysteme am Markt zum Einsatz; zum anderen fließen jahrzehntelange Erfahrungen aus der Überprüfung von Unternehmen im Rahmen der Kautionsversicherung mit ein.

 

Die Highlights dieser Forderungsausfallversicherung

  • VHV verzichtet auf die Verpflichtung zum Eigentumsvorbehalt.
  • VHV hat keine Inkassoverpflichtung, welche zu einer Zeitverzögerung und zu Mehrkosten führt, dazu Leistungen entfallen, wenn kein fruchtloses Inkasso über Creditreform nachgewiesen werden kann.
  • VHV hat keine Vorgabe zum Fakturierungszeitraum. Hier können Deckungslücken entstehen, wenn nicht innerhalb der im Vertrag genannten Frist die Rechnung nach Lieferung oder Leistung erstellt wird.
  • Ein von der VHV gewährtes Kreditlimit gilt auch für den Fall einer Streichung oder Herabsetzung bis zur nächsten Beendigungsmöglichkeit des laufenden Auftrages weiter. Im Wettbewerb endet der Versicherungsschutz bei Herabsetzung oder Streichung in der Regel mit der Mitteilung, spätestens 30 Tage danach (sogenannte verlängerte Gültigkeit)
  • Bei der VHV gibt es eine Vorabentschädigung von 70 % auf Basis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens bei bestrittenen Forderungen.
  • Die VHV verzichtet auf die Berechnung von zusätzlichen Prüfgebühren für die Bonitätsprüfung und laufende Überwachung der Abnehmer. Hier entstehen im Wettbewerb Zusatzkosten!

Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.