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17/11/2022 12:00 am

Unser neuer T22 – umfänglichen Leistungsverbesserungen. Minimierung von Haftungsrisiken

Bei der Entwicklung unserer neuen Wohngebäudeversicherung T22 haben wir das erfolgreiche Vorgängerkonzept T21 getoppt und mit sehr kräftigen Leistungsbausteinen optimiert. Unter anderem sind jetzt Bausteine wie Einschluss grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstands-Garantie enthalten.  Auch Inhalte aus den wegweisenden Urteilen bzgl. Rückstauklappe (OLG Frankfurt 7U 71/21, Urteil vom 13. Mai 2022) und undichte Fugen (BGH IV ZR 236/20, Urteil vom 20. Oktober 2021) sind jetzt berücksichtigt.

 

FRISTEN.
Für alle Verträge, die bis einschließlich 30.11.2022 bei uns eingehen und mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2023 von uns policiert werden, wird die bisherige Prämie zu Grunde gelegt. Für Verträge, die ab dem 1.12.2022 mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2023 und folgende bei uns eingehen, wird die angepasste, neue Prämie berechnet.


Die Details

Absicherung Sturm – Wegfall der Mindestwindstärke

Im Frühjahr und Herbst aufkommende Stürme treiben die Schadenbilanz aller Versicherer nach oben. Die Spreu trennt sich bekanntlich vom Weizen bei der Schadenregulierung – spätestens ab Windstärke 8 bzw. ab 62 km/ oder ab 17,2m/s. Jährlich lehnen Versicherer eine Vielzahl von Schäden aufgrund Nichterreichung der Mindestwindstärke ab. Denn grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für den Schadeneintritt. Das kann im Fall von Sturmschäden für Versicherungsnehmer, die weder Meteorologen sind noch eine eigene Wetterstation auf dem Grundstück betreiben, problematisch sein. Eine exakte Messung der Windgeschwindigkeit am betroffenen Grundstück zum genauen Schadenzeitpunkt ist dem Versicherungsnehmer kaum möglich.

 

Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer genießt über den Baustein „Grobe Fahrlässigkeit“ Schutz – je nach Variante – bis zur Höhe der Versicherungssumme.

 

Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften

Mit dem Einschluss des Verzichts auf Einrede der grob fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten im T22 optimum können wir nun bis 500 TSD EUR Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle anbieten. Das hat am deutschen Versicherungsmarkt absoluten Seltenheitswert.

 

Verzicht auf Rückstauklappe und / oder Streichung des Wortes „funktionsfähige“ Rückstauklappe im Wording

Vielfach sind in den VWG-Wordings funktionsfähige Rückstauklappen definiert bzw. gefordert. Dieses Jahr urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (7U 71/21, Urteil vom 13. Mai 2022) zugunsten eines Geschädigten Versicherungsnehmers. Besser ist wohl jedoch eine konkrete  Definition, bei der eine Rückstauklappe erst gar nicht gefordert wird. Bei unserem neuen Tarif T22 ist eine funktionsfähige Rückstauklappe nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde komplett gestrichen. Somit versichert die degenia zukünftig auch Kunden ohne Rückstauklappe an ihrer Immobilie.

 

Ermittlung Versicherungssumme über das Wohnflächen-Modell

Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt meistens nach Wert 1914 über SkenData, sofern der Versicherer die Ermittlung der VSU verbindlich akzeptiert. Eine klassische Versicherungssumme im eigentlichen Sinne gibt es beim Wohnflächen-Modell nicht. Zugrunde gelegt wird der ortsübliche Neubauwert. Das Gebäude muss jedoch unbedingt im Antragsprozess detailliert beschrieben werden.

 

Best-Leistungs-Garantie

Ein sehr beliebter Leistungsbaustein für alle, die sich im Schadensfall Sorgen um Details machen. Mit der Best-Leistungs-Garantie erhält der Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen die besseren Leistungen eines Wettbewerbers. Die Best-Leistungs-Garantie funktioniert nur bei vergleichbaren Tarifen.

 

Besitzstandsgarantie / Konditionsdifferenzdeckung

Die Besitzstandsgarantie schützt Kund*innen beim Versicherungswechsel vor einer Schlechterstellung. So können Kund*innen im Einzelfall beim neuen Versicherer die besseren Leistungen aus dem vormaligen Versicherungsvertrag einfordern. Die Beweispflicht obliegt jedoch Kunde und Makler.

Damit Makler und Kunde beim Wechsel zur degenia maximalen Schutz genießen, haben wir unseren Top-Tarif optimum mit der Besitzstandsklausel, der Best-Leistungs-Garantie  und – ergänzend hierzu – gegen Zahlung einer Einmalprämie eine Konditionsdifferenzdeckung ausgestattet.

 


Ein Auszug unserer T22-Leistungen:

›› Bitteschön

 

Eine ausführlichere Leistungsübersicht finden Sie hier.


Fazit

Wenn es die perfekte Absicherung im Bereich Wohngebäudeversicherung sein soll, ist die degenia Wohngebäudeversicherung T22 optimum genau die Richtige:

 

  • Absicherung Sturm ohne Mindestwindstärke
  • Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten – bis 500 TSD EUR
  • Verzicht auf Rückstauklappe
  • Ermittlung Versicherungssumme über das Wohnflächen-Modell
  • Best-Leistungs-Garantie
  • Besitzstandsgarantie
  • Konditionsdifferenzdeckung (gegen Zahlung einer Einmalprämie)

RECHNER

Den Rechner zur Wohngebäudeversicherung finden Sie hier in mydegenia.de.

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Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.