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17/11/2021 12:00 am

Winterzeit – Ruhezeit für Oldtimer. Die meisten erholen sich aktuell – sauber eingemottet – in der heimischen Garage von den anstrengenden Ausfahrten während der Saison.

 

Eingemottet ja – aber reicht das aus? Losgelöst vom Aufbocken, Volltanken, Batterieabklemmen machen sich erfahrungsgemäß laut BELMOT, der Versicherung für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge, die wenigsten Besitzer Gedanken über den optimalen Versicherungsschutz während des Winterschlafs. In der Regel basiert er im Winter auf einer Teilkasko – auch Garagendeckungen bieten günstigen Schutz. Doch außer Brand und Diebstahl sind dabei die Risiken, auf die es wirklich ankommt, so gut wie nie vom Versicherungsschutz gedeckt. Es ist empfehlenswert, die Deckung auf spezielle Punkte zu überprüfen oder diese mit der Versicherung abzuklären. Hier einige Denkanstöße:

 

Sobald das Auto abgemeldet wurde, wird es in der Regel auf eigener Achse nicht mehr bewegt. Was geschieht jedoch, wenn es in die Werkstatt muss oder auf einem Anhänger zu einer Messe transportiert werden soll? Klären Sie, ob „Transportschäden“ gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die beim Be- und Entladen oder beim Befahren von Auffahrrampen etc. geschehen können. Warum das wichtig ist?

 

Oft ist nur der „Transportmittelunfall“ abgesichert. Bei dieser Deckung muss z.B. der Anhänger einen Unfall erleiden. Fällt das Auto während des Transports herunter, oder wird anderweitig beschädigt, ohne dass der Anhänger verunfallt ist – so erhalten Besitzer keine Entschädigung von ihrer Versicherung!


Weitere Punkte, die beachtet werden sollten:

 

  • Ist ein Schaden versichert, wenn es beim Laden der Batterie zu einer Explosion kommt und Säure den Lack des eigenen Fahrzeugs oder weiterer Fahrzeuge verätzt?
  • Zahlt die Versicherung, wenn am Abstellort (z.B. Halle) Teile der Deckenverkleidung herabfallen und das Fahrzeug beschädigen?
  • Wie hoch ist die max. Entschädigung nach einem Kurzschlussfolgeschaden? Oftmals werden lediglich 3.000 Euro angeboten – sobald der Kabelbaum beschädigt wurde, ist diese Summe viel zu niedrig. Idealerweise sollte der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt sein
  • Wie hoch ist die Entschädigung bei Folgeschäden nach einem Tierbiss, beispielsweise im Motorraum?
    Empfehlung: Folgeschäden sollten immer bis zur Höhe des Fahrzeugwertes gedeckt sein, um hier im Schadenfall Kosten nicht selbst tragen zu müssen
  • Sind gegenseitige Beschädigungen versichert, wenn die Oldtimer beim Rangieren aneinanderstoßen?
  • Wer zahlt, wenn man im Frühjahr ein Schaden durch Mottenfraß oder Mäuse im Innenraum feststellt und Teile des Interieurs ausgetauscht werden müssen?
  • Sind Schäden durch Vandalismus während des Ruhezeitraums versichert?

 

Unzählige schlimme Schicksalsschläge, die viele Menschen in diesem Sommer in Teilen Deutschlands erlebten, zeigen, wie wichtig es ist, darauf zu achten, dass bei Elementarschäden nicht nur Überschwemmungen, sondern auch Muren oder Erdrutsch versichert sein müssen, um im Falle eines Falles nicht im Regen zu stehen.


 

Vergleichen Sie Ihnen bekannte Deckungskonzepte mit der Allgefahrendeckung von BELMOT, die alle genannten Punkte abdeckt.

 

Die Marke BELMOT wurde vor fast 30 Jahren speziell für Oldtimer konzipiert. Der neue BELMOT Tarif 2021 deckt neben Oldtimern nun auch Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge / Exoten (im Rahmen von Sammlungen) ab. Die Versicherungsbedingungen wurden überarbeitet, neue Tarifmerkmale eingeführt und bestehende angepasst. Diese gelten automatisch im Neugeschäft.

 

Übrigens: Unsere Ansprechpartner sind auf BELMOT spezialisiert und geprüft. Viele darunter sind mit großer Leidenschaft dem Thema Oldtimer verbunden. Weitere Infos zum neuen Tarif finden Sie auf dem Maklerportal Markenprodukt BELMOT.


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Ein besonderes Fahrzeug verdient besonderen Versicherungsschutz – Die Maklerdirektion Süd-West erstellt Ihnen gerne einen passenden Versicherungsvorschlag, einfach die Risikoinformationen einreichen und „los geht’s“!

 

 

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