01/03/2016 12:00 am
Kopterhaftpflicht –
ready to fly
Kopter-Profi T15 genial kombiniert – Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem.
Drohnen und Kopter erfreuen sich aktuell immer größerer Beliebtheit. Vor allem für schöne Urlaubserinnerungen, private Fotoshootings oder Hobby, bieten diese Flugobjekte Ausblicke von Orten, die sonst nur von einem Flugzeug oder Helikopter erreichbar wären. Gerade hier ist auch Beratung erforderlich, wenn es um mögliche Folgen der Nutzung solcher fliegenden Roboter geht. Sobald der Kopter vom Boden in den Luftraum eindringt, sind Nutzer und Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
Ein Spezial-Konzept aus Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie sowie den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre privat genutzten Kopter.
Versicherungsschutz genießen Sie bereits ab 68,91 € (zzgl. 19% Versicherungssteuer) im Jahr bei einer Versicherungssumme von 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € für Personenschäden je geschädigter Person).
Aufgrund des hohen Schadenpotenzials dieser Zielgruppe, haben wir uns bewusst mit unserem Risikoträger Gothaer für eine Versicherungssumme mit 20 Mio Euro entschieden.
Weiteres Goody: optionale Differenzdeckung
Zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Sie im Bedarfsfall eine Differenzdeckung für max. 15 Monate abschließen.
Mit einer Einmalprämie in Höhe von 30€ netto (zzgl. 19% VSt) kann Ihr Mandant alle Vorteile des neuen Vertrages (z. B. Kopternutzung, VSU 20 Mio) sofort nutzen.
Kopter-Profi-Klausel
- Versicherungsschutz besteht für alle Kopter, unbemannte Ballone, Drachen und sonstige unbemannte Flugmodelle,
- die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
- deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
- deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt mit und ohne Motor oder Treibsätze unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
- bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
- Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren.
- Kein Versicherungsschutz besteht
- für Einsätze, die eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erfordern
- für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
- für den Einsatz außerhalb der Sichtweite des Steuerers (darunter fällt auch der Betrieb des Fluggeräts mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive)
- bei automatisch-autonomem Betrieb, sofern der Steuerer nicht jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann
- wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
- Gesetzliche und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere muss beim Betrieb ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie öffentlichen Straßen, Plätzen, Schienenwegen und Menschenansammlungen eingehalten werden.
Sie finden das Kopter-Spezialkonzept auch im Partnernet unter Gesellschaften/Produkte>Produkte