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19/03/2018 12:00 am

… und Bauherren- und Gewässerschadenhaftpflicht

Unsere neuen T18 – Tarife – kleine Haftpflichtsparten ganz groß

Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn Hausbesitzer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Stürzt zum Beispiel ein Passant durch einen schlecht beleuchteten Hauseingang, durch eine vom Eigentümer nicht ordnungsgemäß abgesicherte Treppe bei Reparaturarbeiten oder ist der Gehweg nicht vom Schnee und Eis befreit, kann es hier zu hohen Schadenersatzansprüchen gegen den Besitzer kommen.

 

Was ist neu, was ist anders beim T18?

 

  • In unserem neuen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichttarif T18 verzichten  wir in unserem premium Tarif auf eine Leistungsbeschränkung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 10% der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR. Auch ist die Unterhaltung (Verkehrssicherungspflicht) von Photovoltaikanlagen in unserem classic und premium Tarif T18 integriert worden. Damit Sie auch bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht alleine gelassen werden, gilt die Beitragsfreistellung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für 12 Monate in unserem premium Tarif mitversichert.

 

  • Ebenso wichtig wie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie im Schadenfall beispielsweise vor den finanziellen Folgen bei der Verunreinigung von Gewässern durch einen ausgelaufenen Öltank.

 

  • Wer Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten vornimmt, sollte speziell darauf achten, ob eine integrierte Bauherrenhaftpflicht in seiner privaten Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn Bauherren tragen viel Verantwortung und sie bietet Versicherungsschutz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen.

In allen oben genannten Haftpflichtsparten haben wir zudem eine sogenannte Umweltschadenversicherung, auch Ökoschutzversicherung genannt, inkludiert. Diese schützt Sie vor der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten oder Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG).


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.