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19/03/2018 12:00 am

Hilfestellungen für Sie zur Umsetzung

Dank freundlicher Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow fassen wir  Artikel zum Thema Datenschutz und entsprechende Hilfestellungen für Sie zusammenfassen.

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bereits am 25.5.2016 in Kraft getreten und gilt ab dem 25.5.2018 verbindlich. Mit der DSGVO steigen die Datenschutzanforderungen an Unternehmen. Setzen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO nicht entsprechend und hinreichend um, so drohen Sanktionen, wie zum Beispiel Bußgelder und Schadensersatzprozesse.

 

Vor diesem Hintergrund sollten sich Unternehmen entsprechend informieren, um die wichtigen und wesentlichen Punkte sowie Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung umsetzen zu können.

 

Sie finden hier eine Übersicht unserer Artikel zum Datenschutz:

 

Die Liste der Artikel der Kanzlei zum Bereich des Datenschutzes wird entsprechend aktualisiert.

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmer: „Checkliste“

  • Hier finden Sie eine Checkliste zur Umsetzung der DSGVO im eigenen Unternehmen. Die Checkliste ist nicht als abschließend anzusehen und unverbindlich. Wir empfehlen eine individuelle Beratung bei der Umsetzung der DSGVO.
  • Hier finden Sie ein Beispiel eine Verfahrensverzeichnisses, welches von der Datenschutzkonferenz zur Verfügung gestellt wurde. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat dabei auch neue Hinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DS-GVO erarbeitet, welche Sie hier finden.
  • Hier finden Sie den Gesetzestext zur DSGVO.
  • Hier finden Sie Erwägungsgründe des Gesetzgebers, welche den Gesetzestext der DSGVO weitergehend erklären und die Intentionen der Gesetzgebung darstellen.
  • Hier finden Sie den Gesetzestext zum BDSG-neu. Das BDSG-neu wurde vom nationalen Gesetzgeber über die entsprechenden Öffnungsklauseln der DSGVO neu gefasst und wird mit der DSGVO zum 25.05.2018 in Kraft treten.

Die vorliegende DSGVO „Checkliste“ ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Die Checkliste soll lediglich eine Hilfestellung für Unternehmer zur Umsetzung der DSGVO im eigenen Unternehmen sein. Eine Haftung dafür wird nicht übernommen. Die Checkliste ist nicht abschließend zu verstehen und wird weiter aktualisiert. Eine Haftung für Links sowie Dokumente Dritter wird seitens der Kanzlei nicht übernommen. Sie diesen lediglich der Hilfestellung für Unternehmer und sollte ebenfalls nicht ungeprüft und auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden.


Quelle: https://joehnke-reichow.de/dsgvo/


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.