tessssst
28/03/2017 12:00 am

Haben Sie sich das degenia-Schadenfreiheitsmodell schon mal genauer angeschaut?

Es lohnt sich definitiv! Denn bei Abschluss eines degenia-Vertrages mit Selbstbeteiligung kann Ihr Kunde deutlich an Beitrag sparen. Außerdem entfällt bereits nach ein bzw. zwei schadenfreien Jahren die komplette Selbstbeteiligung. Das ist es, was unsere SB-Tarife bei PHV, THV, VWG, HUG, BHH, GWS so einzigartig macht.

 

Rechenbeispiel Wohngebäudeversicherung:

Neuvertrag Wohngebäudeversicherung | Tarif premuim T12
Einfamilienhaus, 200 qm Wohnfläche, BJ 2000, keine Vorschäden
PLZ 55545, Bad Kreuznach

Beitrag ohne SB 542,14 €
Beitrag mit SB 250,- €;
Einstufung in SF 2
463,03 €

 

Durch das SB-Modell spart Ihr Kunde deutlich an Beitrag: 79,11 € (≈ 15%)

 

Mögliches weiteres Szenario:

Der Kunde hat den Vertrag vor 2 Jahren abgeschlossen. Hätte er jetzt einen Schaden, spart er

Beitrag 158,22 €
Selbstbeteiligung 250,00 €
Einsparung insgesamt 408,22

 

Ein unschlagbares Verkaufsargument! Finden Sie nicht auch?

 


Allgemein gilt:
Bei Abschluss eines Vertrages mit Selbstbeteiligung genießt Ihr Kunde Vertrauensvorschuss.

SF1  Sofortige Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1:

  • auch ohne Vorversicherung bzw.
  • mit einem Vorschaden in den letzten fünf Jahren
 SF2  Sofortige Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 2:

  • gleichartige Vorversicherung
  • fünf schadenfreie Jahre

Entwicklung der Selbstbeteiligung – ohne Schadenregulierung

Verlauf_SB_ohne_Schaden

Beispiel:

Ihr Kunde hat eine Vorversicherung mit 5 schadenfreien Jahren. Durch den degenia Vertrauensvorschuss wird er also direkt in SF 2 eingestuft. Bereits nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten ist Ihr Kunde in SF 3 (O EUR SB).

 

Das bedeutet: Obwohl Ihr Kunde einen kostengünstigeren Selbstbeteiligungstarif abgeschlossen hat, wird im Schadenfall keine SB in Abzug gebracht. Bei Einstufung in SF1 ist es nach 24 Monaten soweit. Einfach genial, nicht wahr?


Entwicklung der Selbstbeteiligung – mit Schadenregulierung

 

Verlauf_SB_mit_Schaden_1

 

Bei Schadenregulierung erfolgt die Rückstufung in SF0:

 

Verlauf_SB_mit_Schaden

Hier ein Auszug aus den Bedingungen: Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung

Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung:

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1 oder 2. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.