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05/07/2017 12:00 am

Einzigartiger Schutz für junge Fahrer

  • Sparpotenzial für die ganze Familie
  • Schadenfreie Jahre werden angerechnet
  • Inklusive Schutzbrief und Fahrerunfallversicherung

 

Familien, deren Autos von jungen Fahrern mit fehlender Fahrpraxis mitgenutzt werden, wissen wie teuer die Kfz-Versicherung aufgrund des stark erhöhten Unfallrisikos ist. Und da es meist mehrere Autos in der Familie gibt, die von dem Sprössling mitgenutzt werden, muss dieser Zuschlag in der Regel nicht nur für einen, sondern für mehrere Verträge gezahlt werden.

 

Familien können richtig sparen

Mit dem „Jung und Mobil“-Schutz hat der BGV / Badische Versicherungen nun einen Weg gefunden, der es ermöglicht, auf die Erhebung dieser Einzelzuschläge zu verzichten.

 

Das Produkt, das der junge Fahrer (17-22 Jahre) selbst abschließt, berechtigt dazu, alle BGV-versicherten Autos der Familie zu nutzen. Dabei wird der Familienbegriff sehr weit gefasst, denn diese Berechtigung gilt nicht nur für die Autos von Eltern und Geschwistern, sondern auch für die Fahrzeuge der Großeltern. Dabei ist es unerheblich, wie viele Autos dieser Schutz umfasst, denn der Fahrer zahlt immer den gleichen Bei-trag und schließt mit einem einzigen Vertrag eine Fahrberechtigung für alle Autos der Familie ab.

 

Viele Vorteile für den jungen Fahrer

Aber was hat der junge Fahrer davon, der diesen Schutz aus eigener Tasche zahlen muss und den die Zuschläge, die bislang ein anderer zahlte, nicht sonderlich interessierten?

 

Auch hier hat sich der BGV / Badische Versicherungen etwas einfallen lassen: So können die schadenfreien Jahre, die während des „Jung-und-Mobil“ -Schutzes „er-fahren“ werden, später angerechnet werden, wenn der junge Fahrer seine eigene Kfz-Versicherung beim BGV / Ba-dische Versicherungen abschließt. Außerdem im Schutz enthalten sind noch eine Kraftfahrt-Unfallversicherung und ein Schutzbrief für den jungen Fahrer – beides gilt selbstverständlich für alle Fahrzeuge, die der Jung und Mobil-Schutz umfasst.

 

Mehr Informationen rund um die Kfz-Versicherungen des BGV / Badische Versicherungen finden Sie unter WWW.MAKLER.BGV.DE


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

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Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

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Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

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Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
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