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21/01/2021 12:00 am

Frühlingszeit = Bauzeit

Ein Hausbau wird begleitet von großer Vorfreude, aber auch von Verpflichtungen. Zu den wichtigsten Versicherungen während der Bauphase gehört die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn fortan steht der Bauherr in der Verantwortung, wenn beispielsweise Bauarbeiter, spielende Kinder oder Verkehrsteilnehmer – etwa infolge unterlassenen Winterdienstes oder verunreinigter Straße – zu Schaden kommen. Auch Sachschäden, wie sie zum Beispiel durch umstürzende Bäume oder herabfallendes Werkzeug oder Baumaterial am Auto des Nachbarn entstehen können, sind durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung in aller Regel abgedeckt.

 


Tarif degenia T18 premium –

Bauherrenhaftpflicht für Fertighäuser für einmalig 55 EUR (netto)

 

  • Unabhängig von der Höhe der Bausumme
  • Bauen in eigener Regie mit Einschluss von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen mitversichert

 

Diesen Preis kann aktuell kein anderer Anbieter auch nur ansatzweise schlagen (Vergleichsrechner von Mr Money).

 

Beispielrechnung:

  • Neubau
  • VS: 15 Mio EUR
  • Fertighaus mit harter Dachung (FHG III)
  • Neubausumme: 400.000 EUR
  • Eigenleistung mit Arbeitsmaschinen: 20.000 EUR
  • Bauzeit bis 2 Jahre
  • Beitrag einmalig: 65,45 EUR (Brutto)

 

Der nächstgünstigste Anbieter laut Mr Money liegt – trotz einer geringeren Versicherungssumme (5 Mio EUR) – bei einmalig 99,96 EUR brutto – also rund 55% höher!

 


Übersicht über die verschiedenen Fertighausgruppen

Besitzen Sie ein Fertighaus, liefert die nachfolgende Tabelle einen Überblick über die drei unterschiedlichen Fertighausgruppen. Für jede Gruppe sind Bedingungen für die Beschaffenheit der Außenwände sowie der Dacheindeckung erläutert.

FHG Außenwände Dacheindeckung
I In allen Teilen, einschließlich der tragenden Konstruktion, aus feuerbeständigen, massiven Bauteilen hart

zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe

II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen beziehungsweise nicht brennbaren Bauteilen verkleidet
• zum Beispiel Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, aber: kein Kunststoff
siehe FHG I
III wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung beziehungsweise Verkleidung siehe FHG I

Vergleichsrechner

Den Vergleichsrechner finden Sie auf mydegenia.de unter Rechner>Vergleichsrechner>Bauversicherungen.


Erstinformation

zum Vermittlerstatus gemäß §11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

degenia Versicherungsdienst AG

Brückes 63 - 63a
55545 Bad Kreuznach

Fon: (0671) 8400 30
Fax: (0671) 8400 329
E-Mail: info@degenia.de
Internet: www.degenia.de

Vorstand:

Halime Koppius
E-Mail: vorstand@degenia.de

Prokurist:

Ortwin Spies
E-Mail: ortwin.spies@degenia.de

Aufsichtsrat

Vorsitzender Karl Spies, Stv. Prof. Dr. Iur. Hanno M. Kämpf,
Dietmar Schwarz

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der
IHK Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt aus in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 6 00 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nummer: D-MASO-DO7VY-12

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Beschwerde

Sollten sich im Zusammenhang mit unserer Vermittlung Beschwerden ergeben, können diese in Textform an beschwerde@degenia.de gerichtet werden.